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Infos und Aktuelles



GEG-Novelle beschlossen!

Heute wurden im Bundestag die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie Eckpunkte für die künftige Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) verabschiedet. Der Entwurf der entlang dieser Eckpunkte überarbeiteten BEG-EM-Förderrichtlinie wird nun in der Bundesregierung abgestimmt und bis spätestens 30.09.2023 dem Haushaltsausschuss des Bundestags vorgelegt. Die überarbeitete Richtlinie wird – ebenso wie das neue GEG – zum 01.01.2024 in Kraft treten.


 

Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes wird die Nutzung von mindestens 65 % Erneuerbarer Energien spätestens ab 2028 für alle neuen Heizungen verbindlich.

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 BEG Änderungen Seit 15.08.2022

Neue Förderkonditionen ab sofort verfügbar





Förderstopp KFW vom 24.01.2022


Update vom 20.04.2022:

Topf für BEG-Neubauförderung nach weniger als zwölf Stunden leer. 
Hier zur Pressemitteilung des BMWK

Update vom 05.04.2022: Das BMWK hat die Konditionen der BEG-Neubauförderung vorhin veröffentlicht. Diese wird mit halbierten Fördersätzen ab dem 20. April nur noch in der Kreditvariante mit einem Budget von 1 Mrd. € bei der KfW fortgesetzt.


Update vom 21.02.2022:
Sanierungsförderung für Effizienzhäuser wird ab 22.02.2022 wieder unverändert aufgenommen. Förderung für Neubauten frühestens ab 03/2022.

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EU-Sanierungspflicht für Altbauten geplant

Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 15.12.2021


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GEG 2020 - GebäudeEnergieGesetz

GEG 2020 - seit dem 01.11.2020


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BEG 2021 - Bundesförderung für effiziente Gebäude

BEG 2021 - seit dem 02.01.2021

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Effizienzhausstandard

Informationen rund um den Effizienzhausstandard für Bestandsgebäude


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Altbau-Sanierungspflicht: Wann ein Bußgeld droht

Informationen rund um die Sanierungspflichten für Eigentümer

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